Tipps rund um Hartz IV

 

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Partnerschaft: Zahnbürste verstecken?


Paare gelten nach Hartz IV als "Bedarfsgemeinschaft" und müssen sich gegenseitig unterstützen - allerdings nur, wenn die Beziehung als "eheähnlich" eingestuft wird. Wer lieber Arbeitslosengeld kassieren will, statt Freund oder Freundin auf der Tasche zu liegen, muss deswegen nicht gleich getrennte Betten beziehen. Klingelt der Hartz IV-Prüfer an der Tür, brauchen Sie weder Doppelbett, Zahnbürste noch Ihren Schatz selbst zu verstecken.

Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft erfordert nämlich "gegenseitige Einstandspflichten und innere Bindungen", so dass Sozialgericht Düsseldorf (Az. S 35 AS 119/05 ER). Die sieht die Arbeitsagentur auch ohne Trauschein gegeben, wenn sie...

  • zusammen Kinder haben
  • wenn ein oder mehrere Kinder einer Hälfte im gemeinsamen Haushalt leben
  • wenn Sie über ein gemeinsames Konto verfügen
  • sich Kontovollmachten eingeräumt haben
  • wenn Sie sich auch schon finanziell unterstützt haben, bevor einer von Ihnen den Job verloren hat.

Trifft das alles nicht zu, gehen Einkommen und Vermögen des Partners das Arbeitsamt nichts an.

Vermögen: Freibeträge nutzen
Bevor die Arbeitsagentur überweist, prüft sie, was Sie auf der hohen Kante haben. Wertgegenstände wie Schmuck, Nerz oder Luxus-Karosse müssen im Zweifelsfall versilbert werden. Das gilt allerdings nur, wenn der Verkauf nicht extrem unwirtschaftlich ist. Erzielen Sie voraussichtlich weniger als zehn Prozent der Anschaffungskosten, dürfen Sie die Sachen behalten. Ausnahme: Wertpapiere müssen Sie verkaufen, egal wie hoch der Verlust ausfällt.

Trostpflaster: Für Vermögen jeder Art steht Ihnen ein Grundfreibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr zu (min. 4.100/max. 13.000 Euro). Beispiel: Bei einem 18jährigen wird der Mindestbetrag von 4.100 Euro, bei einem 30-Jährigen bereits Vermögen bis zu 6.000 Euro nicht angerechnet. Bei Paaren wird der Freibetrag addiert. Zwei 30-Jährige können also insgesamt 12.000 Euro behalten. Wem was tatsächlich gehört, spielt dabei keine Rolle. Tipp: Wenn möglich, offene Schulden tilgen, bevor Sie ALG II beantragen. Die werden nämlich nicht mit Ihrem Guthaben verrechnet.

Anschaffungen: Lieber vorher einkaufen
Für größere Anschaffungen dürfen Sie und jedes weitere Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft zusätzlich zum Vermögensfreibetrag pro Nase 750 Euro ansparen. Trotzdem sollten Sie geplante größere Anschaffungen für Ihren Haushalt lieber vor dem Antrag auf ALG II erledigen. So haben Sie den Freibetrag zusätzlich und senken gleichzeitig das anrechenbare Vermögen.

Aber Vorsicht: Es bringt nichts, das Geld zu verprassen. Arbeitslose, die ihr Vermögen verschleudern, müssen damit rechnen, dass ihnen die Unterstützung eine Zeit lang gestrichen wird. Gegen sinnvolle Ersatzinvestitionen, z.B. einen neuen Kühlschrank oder eine sparsamere Waschmaschine kann niemand etwas einwenden.

Altersvorsorge: Lebensversicherung schützen
Zu Ihrem Vermögen zählt auch eine Lebensversicherung. Mit einem einfachen Kniff bringen Sie Ihr Erspartes jedoch zumindest zum Teil in Sicherheit. Vereinbaren Sie mit der Versicherungsgesellschaft schriftlich, dass Ihnen das Geld nicht vor dem 60. Geburtstag ausgezahlt wird ("Verwertungsausschluß"), und zwar bevor Sie den Antrag auf ALG II stellen!. Dann können Sie einen zusätzlichen Freibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr nutzen.

Noch besser: Sie wandeln die Versicherung, wenn möglich, in eine Riester-Police um. Genau wie die betriebliche Altersvorsorge sind Riester- und Rüruprenten komplett vor dem Zugriff der Arbeitsagentur geschützt. Für alle, die keinen Riestervertrag wollen, gilt: Lassen Sie sich von Ihrem Lebensversicherer bescheinigen, welchen Rückkaufswert Ihr Vertrag hat. Verlieren Sie durch den vorzeitigen Ausstieg mehr als zehn Prozent der eingezahlten Beiträge, lässt die Arbeitsagentur in der Regel mit sich reden.

Kinder: Clever schenken
Das Sparbuch Ihrer Kinder müssen Sie nicht plündern, bevor Sie ALG II erhalten - ganz im Gegenteil. Jeder Sprössling darf 4.100 Euro auf der hohen Kante haben. Außerdem stehen den Kids pro Nase 750 Euro für größere Anschaffungen zu, insgesamt also 4.850 Euro. Selbst wenn die Kinder über mehr Geld verfügen, können die Eltern ALG II bekommen. Allerdings müssen für den Lebensunterhalt der Kinder dann zunächst deren Ersparnisse aufgebraucht werden.

Nur wenn das Kinder-Sparbuch 4.850 Euro nicht überschreitet, gibt es das Sozialgeld von 207 (unter 14 Jahre) bzw. 276 (unter 18 Jahre) Euro pro Monat. Wer seine Kinder beschenken möchte, sollte das aber tun, bevor er den Antrag auf ALG II stellt. Tipp: Kindergeld wird bisher bei den Eltern als Einkommen angerechnet. Seit 1.10.2005 gilt: Kindergeld für ein volljähriges Kind, das nicht mehr zuhause leben, schmälert nicht mehr den Anspruch auf ALG II, wenn Sie es nachweislich an den Junior weiterleiten. Erziehungsgeld gilt nicht als anzurechnendes Einkommen.

Wohnung: Mietspiegel studieren
Zusätzlich zum ALG II übernimmt die Arbeitsagentur auch die Kosten für Miete und Heizung, vorausgesetzt die Wohnung ist angemessen. Als Faustregel gilt: Singles müssen mit 46 qm auskommen, Paare mit 60 qm, Familien je nach Kinderzahl mit 75 bis 90 qm. Wer mehr Platz hat, muss aber nicht zwangsläufig umziehen. Neben der Größe kommt es nämlich auch auf die Kosten der Wohnung an.

Sind die insgesamt angemessen, besteht die Arbeitsagentur nicht unbedingt auf einem Umzug. Falls doch, muss sie nämlich Maklergebühren, Umzugskosten und Mietkaution übernehmen. Ein Blick in den lokalen Mietspiegel zeigt, wo Sie im Ortsvergleich liegen. Selbst wenn das Amt die Miete als zu hoch ansieht, müssen Sie Ihre vier Wände nicht sofort räumen. Bis zu sechs Monate lang wird auch eine zu teure Wohnung voll bezahlt, falls Ihnen der Umzug in eine billigere Bleibe nicht möglich oder zuzumuten ist, z.B. weil Sie gerade hochschwanger sind.

Eigenheim: Mit Zulage tilgen
Wer für seine selbst genutzte Immobilie Eigenheimzulage kassiert, musste sich den staatlichen Zuschuss bisher als Einkommen anrechnen lassen. Seit Oktober bleibt die Eigenheimzulage außen vor, vorausgesetzt Sie können, z.B. anhand der Bankunterlagen, nachweisen, dass das Geld komplett zur Tilgung des Baukredits eingesetzt wird.

Die Arbeitsagentur übernimmt außerdem Schuldzinsen und Grundsteuer. Voraussetzung: Die Wohnfläche ist angemessen. Als Faustregel gelten 130 qm für ein Einfamilienhaus und 120 qm für eine Eigentumswohnung. Das Grundstück sollte nicht größer als 500 qm, in ländlichen Gegenden 800 qm sein. Tipp: Wer eine sehr große Immobilie bewohnt, kann versuchen, Räume zu vermieten, damit die Arbeitsagentur nicht den Verkauf anordnet.

Auto: Mehr Kilometergeld absetzen
Streng genommen zählt auch das Auto zu den Vermögensgegenständen, die Sie sich bei Ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld II anrechnen lassen müssen. Allerdings ist es heute selbstverständlich, mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. Und Sie - oder Ihr Partner - sollen sich ja laut Gesetz möglichst schnell wieder einen Job suchen. Ein angemessenes Fahrzeug steht deshalb jedem erwerbsfähigen Haushaltsmitglied zu. Allerdings bringt es nichts, schnell noch eine Nobelkarosse zu kaufen, um Vermögen vor dem Zugriff der Arbeitsagentur zu retten.

Faustregel: Die neue S-Klasse kommt unter den Hammer. Ist der Schlitten dagegen maximal 5.000 Euro wert, dürfen Sie ihn weiterfahren. Tipp: Wer sich etwas dazu verdient, darf vom Einkommen die Fahrtkosten abziehen, bevor es mit dem Arbeitslosengeld verrechnet wird. Seit Oktober sind das für den einfachen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 20 (vorher 6) Cent je km.

Nebenjob: Mehr behalten
Wer als ALG-II-Empfänger einen Job annimmt, darf einen Teil des Verdienstes behalten. Der Rest wird als Einkommen angerechnet und schmälert die Leistungen der Arbeitsagentur. Mit der seit 1.10. geltenden Neuregelung lohnt das Jobben künftig mehr. So rechnet die Arbeitsagentur: Bis zu einem Bruttolohn von 100 Euro dürfen Sie Ihren Verdienst komplett behalten. Liegt der Bruttolohn unter 800 Euro, dürfen Sie zusätzlich zu den ersten 100 Euro weitere 20 Prozent behalten.

Bei einem 400 Euro Job bleiben Ihnen z.B. 100 Euro + 0,2 x 300 Euro = 160 Euro. Für Bruttoeinkommen über 800 Euro bis maximal 1.200 Euro (Eltern 1.500 Euro) beträgt der zusätzliche prozentuale Freibetrag zehn Prozent. Wer z.B. 950 Euro verdient, muss sich also 100 Euro + 0,2 x 700 Euro + 0,1 x 150 Euro = 255 Euro nicht anrechnen lassen. Vom Bruttolohn dürfen Sie außerdem noch die Fahrtkosten absetzen (PKW: 20 Cent/km für den einfachen Weg). Wichtig: Einnahmen aus gemeinnützigen "Ein-Euro-Jobs" kommen ALG-II-Empfängern ohne Abstriche zugute.

Telefon & Fernsehen: Rabatt beantragen
Telekom und öffentlich-rechtliche Sender zeigen sich großzügig: Wer Arbeitslosengeld II bezieht, kann sich bei der GEZ von den Gebühren für Radio und Fernsehen befreien lassen. Die Vorlage des ALG-II-Bescheids zusammen mit dem Personalausweis bei der GEZ genügt. Das geht sogar online unter www.gez.de. Auch die Telekom gewährt einen Nachlass von 6,40 Euro monatlich in Form von kostenlosen Gesprächsminuten. Den sogenannten Sozialtarif beantragen Sie im nächsten T-Punkt.

Krankenkasse: Rechtzeitig melden
Ihr Antrag auf ALG II wurde abgelehnt? Eigentlich ein Grund zum Freuen, schließlich heißt das ja, dass es Ihnen ganz gut geht und Sie sich aus eigener Kraft über Wasser halten können. Allerdings müssen Sie sich nun selbst um Ihre Krankenversicherung kümmern. Solange Sie ALG II beziehen, zahlt die Arbeitsagentur Ihren Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wird der Antrag jedoch abgelehnt, endet auch Ihre Mitgliedschaft. Verheiratete, deren Partner gesetzlich krankenversichert ist, können sich dort beitragsfrei mitversichern. Singles müssen innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Ablehnungsbescheids die freiwillige Weiterversicherung beantragen und ihren Beitrag künftig aus eigener Tasche zahlen.