Partnerschaft:
Zahnbürste verstecken?
Paare gelten nach Hartz IV als "Bedarfsgemeinschaft"
und müssen sich gegenseitig unterstützen - allerdings
nur, wenn die Beziehung als "eheähnlich" eingestuft
wird. Wer lieber Arbeitslosengeld kassieren will, statt Freund
oder Freundin auf der Tasche zu liegen, muss deswegen nicht gleich
getrennte Betten beziehen. Klingelt der Hartz IV-Prüfer an
der Tür, brauchen Sie weder Doppelbett, Zahnbürste noch
Ihren Schatz selbst zu verstecken.
Eine
eheähnliche Lebensgemeinschaft erfordert nämlich "gegenseitige
Einstandspflichten und innere Bindungen", so dass Sozialgericht
Düsseldorf (Az. S 35 AS 119/05 ER). Die sieht die Arbeitsagentur
auch ohne Trauschein gegeben, wenn sie...
- zusammen
Kinder haben
- wenn
ein oder mehrere Kinder einer Hälfte im gemeinsamen Haushalt
leben
- wenn
Sie über ein gemeinsames Konto verfügen
- sich
Kontovollmachten eingeräumt haben
- wenn
Sie sich auch schon finanziell unterstützt haben, bevor
einer von Ihnen den Job verloren hat.
Trifft
das alles nicht zu, gehen Einkommen und Vermögen des Partners
das Arbeitsamt nichts an.
Vermögen:
Freibeträge nutzen
Bevor die Arbeitsagentur überweist, prüft sie, was Sie
auf der hohen Kante haben. Wertgegenstände wie Schmuck, Nerz
oder Luxus-Karosse müssen im Zweifelsfall versilbert werden.
Das gilt allerdings nur, wenn der Verkauf nicht extrem unwirtschaftlich
ist. Erzielen Sie voraussichtlich weniger als zehn Prozent der
Anschaffungskosten, dürfen Sie die Sachen behalten. Ausnahme:
Wertpapiere müssen Sie verkaufen, egal wie hoch der Verlust
ausfällt.
Trostpflaster:
Für Vermögen jeder Art steht Ihnen ein Grundfreibetrag
von 200 Euro pro Lebensjahr zu (min. 4.100/max. 13.000 Euro).
Beispiel: Bei einem 18jährigen wird der Mindestbetrag von
4.100 Euro, bei einem 30-Jährigen bereits Vermögen bis
zu 6.000 Euro nicht angerechnet. Bei Paaren wird der Freibetrag
addiert. Zwei 30-Jährige können also insgesamt 12.000
Euro behalten. Wem was tatsächlich gehört, spielt dabei
keine Rolle. Tipp: Wenn möglich, offene Schulden tilgen,
bevor Sie ALG II beantragen. Die werden nämlich nicht mit
Ihrem Guthaben verrechnet.
Anschaffungen:
Lieber vorher einkaufen
Für größere Anschaffungen dürfen Sie und
jedes weitere Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft zusätzlich
zum Vermögensfreibetrag pro Nase 750 Euro ansparen. Trotzdem
sollten Sie geplante größere Anschaffungen für
Ihren Haushalt lieber vor dem Antrag auf ALG II erledigen. So
haben Sie den Freibetrag zusätzlich und senken gleichzeitig
das anrechenbare Vermögen.
Aber
Vorsicht: Es bringt nichts, das Geld zu verprassen. Arbeitslose,
die ihr Vermögen verschleudern, müssen damit rechnen,
dass ihnen die Unterstützung eine Zeit lang gestrichen wird.
Gegen sinnvolle Ersatzinvestitionen, z.B. einen neuen Kühlschrank
oder eine sparsamere Waschmaschine kann niemand etwas einwenden.
Altersvorsorge:
Lebensversicherung schützen
Zu Ihrem Vermögen zählt auch eine Lebensversicherung.
Mit einem einfachen Kniff bringen Sie Ihr Erspartes jedoch zumindest
zum Teil in Sicherheit. Vereinbaren Sie mit der Versicherungsgesellschaft
schriftlich, dass Ihnen das Geld nicht vor dem 60. Geburtstag
ausgezahlt wird ("Verwertungsausschluß"), und
zwar bevor Sie den Antrag auf ALG II stellen!. Dann können
Sie einen zusätzlichen Freibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr
nutzen.
Noch
besser: Sie wandeln die Versicherung, wenn möglich, in eine
Riester-Police um. Genau wie die betriebliche Altersvorsorge sind
Riester- und Rüruprenten komplett vor dem Zugriff der Arbeitsagentur
geschützt. Für alle, die keinen Riestervertrag wollen,
gilt: Lassen Sie sich von Ihrem Lebensversicherer bescheinigen,
welchen Rückkaufswert Ihr Vertrag hat. Verlieren Sie durch
den vorzeitigen Ausstieg mehr als zehn Prozent der eingezahlten
Beiträge, lässt die Arbeitsagentur in der Regel mit
sich reden.
Kinder:
Clever schenken
Das Sparbuch Ihrer Kinder müssen Sie nicht plündern,
bevor Sie ALG II erhalten - ganz im Gegenteil. Jeder Sprössling
darf 4.100 Euro auf der hohen Kante haben. Außerdem stehen
den Kids pro Nase 750 Euro für größere Anschaffungen
zu, insgesamt also 4.850 Euro. Selbst wenn die Kinder über
mehr Geld verfügen, können die Eltern ALG II bekommen.
Allerdings müssen für den Lebensunterhalt der Kinder
dann zunächst deren Ersparnisse aufgebraucht werden.
Nur
wenn das Kinder-Sparbuch 4.850 Euro nicht überschreitet,
gibt es das Sozialgeld von 207 (unter 14 Jahre) bzw. 276 (unter
18 Jahre) Euro pro Monat. Wer seine Kinder beschenken möchte,
sollte das aber tun, bevor er den Antrag auf ALG II stellt. Tipp:
Kindergeld wird bisher bei den Eltern als Einkommen angerechnet.
Seit 1.10.2005 gilt: Kindergeld für ein volljähriges
Kind, das nicht mehr zuhause leben, schmälert nicht mehr
den Anspruch auf ALG II, wenn Sie es nachweislich an den Junior
weiterleiten. Erziehungsgeld gilt nicht als anzurechnendes Einkommen.
Wohnung:
Mietspiegel studieren
Zusätzlich zum ALG II übernimmt die Arbeitsagentur auch
die Kosten für Miete und Heizung, vorausgesetzt die Wohnung
ist angemessen. Als Faustregel gilt: Singles müssen mit 46
qm auskommen, Paare mit 60 qm, Familien je nach Kinderzahl mit
75 bis 90 qm. Wer mehr Platz hat, muss aber nicht zwangsläufig
umziehen. Neben der Größe kommt es nämlich auch
auf die Kosten der Wohnung an.
Sind
die insgesamt angemessen, besteht die Arbeitsagentur nicht unbedingt
auf einem Umzug. Falls doch, muss sie nämlich Maklergebühren,
Umzugskosten und Mietkaution übernehmen. Ein Blick in den
lokalen Mietspiegel zeigt, wo Sie im Ortsvergleich liegen. Selbst
wenn das Amt die Miete als zu hoch ansieht, müssen Sie Ihre
vier Wände nicht sofort räumen. Bis zu sechs Monate
lang wird auch eine zu teure Wohnung voll bezahlt, falls Ihnen
der Umzug in eine billigere Bleibe nicht möglich oder zuzumuten
ist, z.B. weil Sie gerade hochschwanger sind.
Eigenheim:
Mit Zulage tilgen
Wer für seine selbst genutzte Immobilie Eigenheimzulage kassiert,
musste sich den staatlichen Zuschuss bisher als Einkommen anrechnen
lassen. Seit Oktober bleibt die Eigenheimzulage außen vor,
vorausgesetzt Sie können, z.B. anhand der Bankunterlagen,
nachweisen, dass das Geld komplett zur Tilgung des Baukredits
eingesetzt wird.
Die
Arbeitsagentur übernimmt außerdem Schuldzinsen und
Grundsteuer. Voraussetzung: Die Wohnfläche ist angemessen.
Als Faustregel gelten 130 qm für ein Einfamilienhaus und
120 qm für eine Eigentumswohnung. Das Grundstück sollte
nicht größer als 500 qm, in ländlichen Gegenden
800 qm sein. Tipp: Wer eine sehr große Immobilie bewohnt,
kann versuchen, Räume zu vermieten, damit die Arbeitsagentur
nicht den Verkauf anordnet.
Auto:
Mehr Kilometergeld absetzen
Streng genommen zählt auch das Auto zu den Vermögensgegenständen,
die Sie sich bei Ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld II anrechnen
lassen müssen. Allerdings ist es heute selbstverständlich,
mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. Und Sie - oder Ihr Partner
- sollen sich ja laut Gesetz möglichst schnell wieder einen
Job suchen. Ein angemessenes Fahrzeug steht deshalb jedem erwerbsfähigen
Haushaltsmitglied zu. Allerdings bringt es nichts, schnell noch
eine Nobelkarosse zu kaufen, um Vermögen vor dem Zugriff
der Arbeitsagentur zu retten.
Faustregel:
Die neue S-Klasse kommt unter den Hammer. Ist der Schlitten dagegen
maximal 5.000 Euro wert, dürfen Sie ihn weiterfahren. Tipp:
Wer sich etwas dazu verdient, darf vom Einkommen die Fahrtkosten
abziehen, bevor es mit dem Arbeitslosengeld verrechnet wird. Seit
Oktober sind das für den einfachen Weg zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte 20 (vorher 6) Cent je km.
Nebenjob:
Mehr behalten
Wer als ALG-II-Empfänger einen Job annimmt, darf einen Teil
des Verdienstes behalten. Der Rest wird als Einkommen angerechnet
und schmälert die Leistungen der Arbeitsagentur. Mit der
seit 1.10. geltenden Neuregelung lohnt das Jobben künftig
mehr. So rechnet die Arbeitsagentur: Bis zu einem Bruttolohn von
100 Euro dürfen Sie Ihren Verdienst komplett behalten. Liegt
der Bruttolohn unter 800 Euro, dürfen Sie zusätzlich
zu den ersten 100 Euro weitere 20 Prozent behalten.
Bei
einem 400 Euro Job bleiben Ihnen z.B. 100 Euro + 0,2 x 300 Euro
= 160 Euro. Für Bruttoeinkommen über 800 Euro bis maximal
1.200 Euro (Eltern 1.500 Euro) beträgt der zusätzliche
prozentuale Freibetrag zehn Prozent. Wer z.B. 950 Euro verdient,
muss sich also 100 Euro + 0,2 x 700 Euro + 0,1 x 150 Euro = 255
Euro nicht anrechnen lassen. Vom Bruttolohn dürfen Sie außerdem
noch die Fahrtkosten absetzen (PKW: 20 Cent/km für den einfachen
Weg). Wichtig: Einnahmen aus gemeinnützigen "Ein-Euro-Jobs"
kommen ALG-II-Empfängern ohne Abstriche zugute.
Telefon
& Fernsehen: Rabatt beantragen
Telekom und öffentlich-rechtliche Sender zeigen sich großzügig:
Wer Arbeitslosengeld II bezieht, kann sich bei der GEZ von den
Gebühren für Radio und Fernsehen befreien lassen. Die
Vorlage des ALG-II-Bescheids zusammen mit dem Personalausweis
bei der GEZ genügt. Das geht sogar online unter www.gez.de.
Auch die Telekom gewährt einen Nachlass von 6,40 Euro monatlich
in Form von kostenlosen Gesprächsminuten. Den sogenannten
Sozialtarif beantragen Sie im nächsten T-Punkt.
Krankenkasse:
Rechtzeitig melden
Ihr Antrag auf ALG II wurde abgelehnt? Eigentlich ein Grund zum
Freuen, schließlich heißt das ja, dass es Ihnen ganz
gut geht und Sie sich aus eigener Kraft über Wasser halten
können. Allerdings müssen Sie sich nun selbst um Ihre
Krankenversicherung kümmern. Solange Sie ALG II beziehen,
zahlt die Arbeitsagentur Ihren Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Wird der Antrag jedoch abgelehnt, endet auch Ihre Mitgliedschaft.
Verheiratete, deren Partner gesetzlich krankenversichert ist,
können sich dort beitragsfrei mitversichern. Singles müssen
innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Ablehnungsbescheids
die freiwillige Weiterversicherung beantragen und ihren Beitrag
künftig aus eigener Tasche zahlen.
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